Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 26 Die Untergrenze der Herstellungskosten in Handels- und Steuerbilanz
Einleitung
Herstellungskosten sind handelsrechtlich die Aufwendungen, die entstehen
durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes,
seine Erweiterung oder
für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung.
Dieser handelsrechtliche Begriff der Herstellungskosten gilt auch für die Steuerbilanz. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat sich das deutsche Handelsrecht beim Festlegen des Umfangs der Herstellungskosten dem Steuerrecht und der internationalen Rechnungslegung angenähert.
Herstellungskosten als wesentlicher Bewertungsmaßstab neben den Anschaffungskosten/dem Teilwert in Handels- und Steuerrecht
Durch Ausübung von Wahlrechten bei der Herstellungskostenermittlung kann Höhe des Gewinns beeinflusst werden (bei Nicht-Aktivierung sofort abzugsfähige Betriebsausgaben)
Hauptteil
Handelsrecht/Steuerrecht
seit BilMoG: neue handelsrechtliche Untergrenze für Herstellungskosten, die steuerlicher Untergrenze entspricht
aktivierungspflichtig neben den Einzelkosten auch variable Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemein...