Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 14 Zinsen in der Abgabenordnung
Einleitung
§§ 233 – 239 AO: Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO; nicht steuerliche Nebenleistungen, § 3 Abs. 3 AO; nicht Kirchensteuer, KiStG der Länder).
Hauptteil
Nachzahlungs-, Erstattungszinsen (§ 233a AO-Vollverzinsung)
Ausgleich der Vor-, Nachteile später Steuerfestsetzung
verzinst wird Abschlusszahlung/Erstattungsbetrag
Zinslauf beginnt 15 Monate nach Entstehung der Steuer, er endet mit Wirksamkeit der Steuerfestsetzung (Bekanntgabe).
Stundungszinsen (§ 234 AO)
verzinst wird gestundeter Betrag für Dauer der Stundung
Hinterziehungszinsen (§ 235 AO)
verzinst wird hinterzogener Betrag (Nachzahlungsbetrag, kein Kompensationsverbot i. S. des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO)
Zinslauf beginnt mit Eintritt der Steuerverkürzung (i. d. R. = Wirksamkeit erstmaliger – fehlerhafter – Steuerfestsetzung) und endet mit Fälligkeit
Zinsschuldner = derjenige, zu dessen Vorteil Steuern hinterzogen wurden (Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils)
Prozesszinsen (§ 236 AO)
verzinst wird die Erstattung aufgrund gerichtlicher Entscheidung
Zinslauf beginnt mit Rechtshängigkeit und endet mit Auszahlung
Verzinsung nach § 233a AO geht vor (insbes. Bedeutung für die 15-monatige Karenzzeit und Überschreitung der vierjährigen Laufzeit)
Aussetzungszinsen (§ 267 AO i. V. mit § 361 AO, § 69 FGO)
verzinst wird...