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Falschbetankung – Reichweite der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
Anmerkungen zum
Nach dem Urteil des Niedersächsischen FG war vor dem BFH streitig, ob Reparaturkosten infolge der Falschbetankung eines Pkw auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte neben der Entfernungspauschale als Werbungkosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden können.
Durch die Entfernungspauschale werden sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlasst sind. Werden Aufwendungen von dieser Pauschalierung erfasst, sind sie nicht mehr als sonstige Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Nach bisheriger Interpretation waren jedoch ihrer Natur nach untypische und außergewöhnliche Aufwendungen nicht erfasst, weil hierin ein Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip aufgrund der ungleichen Behandlung durch ungewöhnliche Kosten gesehen wurde.
Dies wird durch das BFH-Urteil nun infrage gestellt und macht die Aussicht auf eine (weitere) für den Stpfl. günstige Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale schnell zunichte. Die Anerkennung auc...