Zeitpunkt der Lieferung bei Einlieferung der Ware in ein Lager des Abnehmers
Leitsatz
Eine umsatzsteuerrechtliche Lieferung liegt vor, wenn Substanzwert und Ertrag an dem betreffenden Gegenstand unbedingt und
endgültig an den Empfänger übertragen werden.
Sollen nach den vertraglichen Vereinbarungen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Waren von dem
Lieferanten auf den Abnehmer mit Einlieferung in ein Lager auf dem Betriebsgelände des Abnehmers übergehen, geht im Zeitpunkt
der Einlieferung in das Lager die Verfügungsmacht auf den Empfänger über, auch wenn der Kaufpreis für die gelieferten Waren
erst mit deren Entnahme aus dem Lager zu entrichten ist und die Zulieferteile bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum
des Lieferanten bleiben.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1719 Nr. 19 YAAAE-72016
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