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Die neue Fremdvergleichsverordnung in den Niederlanden
Finanzverwaltung konkretisiert den Fremdvergleichsgrundsatz und greift aktuelle Entwicklungen auf
[i]Niederländisches Finanzministerium, Verordnung vom 14. 11. 2014 - IFZ2013-184M (englische Fassung) über Suche unter http://www.government.nl/documents-and-publicationsAm hat das niederländische Finanzministerium eine neue Fremdvergleichsverordnung verabschiedet (Verordnung Nr. IFZ2013-184M, nachfolgend FVerglV-NL). Diese Verordnung dient der Auslegung des in Art. 8b nlKStG kodifizierten, jedoch nicht näher konkretisierten Fremdvergleichsgrundsatzes. Mit der Veröffentlichung der FVerglV-NL verfolgt die niederländische Finanzverwaltung das Ziel, ihre Sichtweise zu aktuellen internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet der Verrechnungspreise, einschließlich BEPS, darzulegen. Infolgedessen werden mit der FVerglV-NL frühere Verordnungen aus den Jahren 2001 und 2004 ersetzt. Zudem sollen mit der aktuellen FVerglV-NL diejenigen Teile der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien erläutert werden, welche nach Auffassung der niederländischen Finanzverwaltung unklar sind oder Interpretationsspielräume lassen. Allerdings weicht die niederländische Finanzverwaltung mit ihrer Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes in Teilen von der deutschen Verrechnungspreispraxis ab. Außerdem berücksichtigt sie betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte nicht umfassend. Für deutsche Unternehmen...