Steuerrecht aktuell - Spezial Steuergesetzgebung 2013/2014
2014
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Teil G: Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
I. Vorbemerkung
(Horst G. Zaisch, WP/StB )
Mit Wirkung v. wurde in § 17a UStDV die sog. Gelangensbestätigung eingeführt. Diese wurde als regelmäßig einzige Möglichkeit für Unternehmer geschaffen, die Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) nachzuweisen. Die Anwendung dieser Regelung hat in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten geführt.
Mit der Elften VO zur Änderung der UStDVO wurden weitere Nachweismöglichkeiten, mit denen neben der Gelangensbestätigung das Gelangen des Liefergegenstandes in den Bestimmungsmitgliedstaat nachgewiesen werden kann, geschaffen, um den Betroffenen insgesamt eine einfache und sichere Nachweismöglichkeit zu ermöglichen (§ 17a UStDV). Außerdem wurde es den Unternehmen zur Erleichterung des Übergangs auf die neuen Nachweispflichten ermöglicht, den Nachweis bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung noch mit den bis zum geltenden Buch- und Belegnachweisen zu führen.
Eine Befristung der Regelung ist nicht erfolgt. Die Nachweispflichten sollen auf Dauer bestehen bleiben, damit für Unternehmen und Finanzverwaltung langfristig Rechtssicherheit besteht.
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