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IWB Nr. 13 vom Seite 507

Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG n. F.

Dr. Benjamin S. Cortez und Sebastian Schmidt

[i]BFH, Beschluss vom 18. 12. 2013 - I B 85/13 NWB DAAAE-61853Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 wird der Abzug von Zinsen bei der steuerlichen Gewinnermittlung mittels der Zinsschranke des § 4h EStG beschränkt. Zinsaufwendungen eines Betriebs können danach in Höhe des Zinsertrags desselben Wirtschaftsjahres steuermindernd berücksichtigt werden. Darüber hinaus gehende Zinsaufwendungen dürfen in einem Veranlagungszeitraum nur bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen EBITDA abgezogen werden. Durch die Zinsschranke werden Zinsaufwendungen somit teilweise nicht in dem Jahr als Betriebsausgabe steuermindernd berücksichtigt, indem sie angefallen sind. Seit der Einführung der Zinsschranke bestehen im Schrifttum Zweifel an deren Verfassungs- und Europarechtsmäßigkeit. So verstoße die Regelung insbesondere gegen das objektive Nettoprinzip und diene hierbei nicht der Missbrauchsprävention, so dass eine Rechtfertigung dahingehend ausscheidet. Der BFH hat nun mit Beschluss vom - I B 85/13 NWB DAAAE-61853 (Vorinstanz NWB IAAAE-37787) „ernstliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke geäußert.

I. Sachverhalt

[i]Darstellung des StreitfallsGegenstand des Unternehmens der zu ...