Aufnahme eines Vorbehaltsvermerks nach § 164 AO, Änderung der Höhe des steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG nach § 129
AO
Leitsatz
1) Die Aufnahme eines Vorbehalts der Nachprüfung i.S.v. § 164 AO in einen Feststellungsbescheid zum steuerlichen Einlagekonto
nach § 27 KStG kann nach Ablauf der Einspruchsfrist nicht mehr erfolgen, weil es sich hierbei im Rahmen einer anzustellenden
Gesamtschau der Auswirkungen nicht um eine Änderung zugunsten des Stpfl. handelt.
2) Eine bestandskräftige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG kann nicht gemäß § 129 AO geändert werden,
wenn das Finanzamt den in der Erklärung angegebenen Wert von 0,00 ? übernommen hat und nicht ohne Weiteres erkennbar war,
dass dieser Ansatz unrichtig war.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1155 Nr. 14 GmbH-StB 2014 S. 207 Nr. 7 NAAAE-67051
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