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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 02 | Angehörigenverträge: Steuerliche Anerkennung von Darlehen erleichtert

Das BMF akzeptiert ein steuerzahlerfreundliches Urteil des BFH. Danach sind bei Darlehensverträgen zwischen Angehörigen beim Fremdvergleich zwar grundsätzlich die Vertragsgestaltungen heranzuziehen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind. Dient ein Darlehensvertrag aber auch dem Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage, sind ergänzend auch Vereinbarungen aus dem Bereich der Geldanlage zu berücksichtigen.

Vor vier Monaten hatten wir Sie in unserer März-Ausgabe 2014 über ein steuerzahlerfreundliches Urteil des X. Senats des Bundesfinanzhofs informiert, zum Fremdvergleich bei Darlehensverträgen unter Angehörigen. Das Bundesfinanzministerium hat auf die Entscheidung jetzt schnell reagiert.

Die gute Nachricht lautet: Die Finanzverwaltung akzeptiert den differenzierteren Prüfungsmaßstab des BFH. Beim Fremdvergleich sind damit nicht allein Vertragsgestaltungen heranzuziehen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind, sondern auch Vereinbarungen aus dem Bereich der Geldanlage. Voraussetzung ist: Der Vertrag zwischen den Angehörigen dient nicht nur dem Interes...