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Bilanzierung von Dauerkulturen
I. Sachverhalt
P schließt mit V einen Pachtvertrag über einen Weinberg von 10 ha ab. Die Pachtdauer von 20 Jahren entspricht der geschätzten Restnutzungsdauer der Reben. Die Pacht beträgt 3 T€ pro ha und Jahr (nachschüssig). Nach Beobachtung ortsüblicher Pachten für Grund und Boden (Vergleichspreise für entsprechende Lagen ohne Rebkultur) und Weinberge (mit Rebkultur) entfällt in relativer Betrachtung 1/3 der Pacht auf den Grund und Boden. P erwartet folgende Erträge und Aufwendungen pro ha:
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Erlös pro ha | 26.050 |
Pacht pro ha | -3.000 |
anderer Aufwand pro ha | -20.000 |
Ertrag pro ha | 3.050 |
Der Pachtvertrag beginnt am . Der Grenzfremdkapitalkostensatz der U beträgt 6 %, der WACC 8 %.
II. Fragestellung
Mit welchem Wert sind der Grund und Boden sowie die Rebkultur zum zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Bilanzansatz
1.1 Anwendung von IAS 17
P ist nur Pächter des Weinbergs. Eine Aktivierung kommt daher nur unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Eigentums (Framework BC.3.26) in Betracht. Eine Konkretisierung für Nutzungsverhältnisse (Leasing) erfährt das wirtschaftliche Eigentum in IAS 17. Zwar ist dieser Standard nicht auf die Bewertung von biologischen Vermögenswerte...