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FG München Urteil v. - 7 K 2790/11

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1, BGB § 426, BGB § 638, BGB § 823

Rückstellung für drohende Schadensersatzverpflichtung eines Ingenieurbüros

Leitsatz

Ein Ingenieurbüro ist nicht zur Bildung einer Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme durch einen Baubeteiligten berechtigt, wenn mit dem Baubeteiligten keine vertraglichen Beziehungen bestehen und auch unter dem Gesichtspunkt des Gesamtschuldnerausgleichs nach § 426 BGB eine Inanspruchnahme nicht in Betracht kommt.

Fundstelle(n):
StBW 2014 S. 488 Nr. 13
KAAAE-65821

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