Matthias Feldt, Diana Klün, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-482-59383-3

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (3. Auflage)

Rumänien

Allgemeines

Die EU-Bestimmungen wurden im Rahmen des Beitritts in die EU zum umgesetzt. Zwar plant Rumänien 2015 die Einführung des Euros, jedoch hat Rumäniens Regierungschef eine mögliche Euro-Einführung für 2015 in Zweifel gezogen. Auch Finanzmarktexperten halten die Einführung des Euros für nicht realistisch. Die Währung in Rumänien ist der Leu (Plural: Lei) und unterteilt sich in 100 Bani. Die Abkürzung lautet RON.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. In Rumänien ansässige Unternehmer sind im Falle der Ausführung von wirtschaftlichen Aktivitäten oder der Planung verpflichtet, sich umsatzsteuerlich zu registrieren. Unerheblich ist, ob durch die Ausübung der Tätigkeit ein Gewinn erzielt wird, die Einnahmeerzielungsabsicht ist maßgebend.

Für in Rumänien ansässige Unternehmer gilt jedoch Folgendes: Nur wenn der Umsatz die Summe von 35.000 EUR innerhalb eines Jahres überschritten hat bzw. voraussichtlich überschreiten wird, erfolgt eine mehrwertsteuerliche Registrierung. Diese Grenze ist vergleichbar mit der Kleinunternehmerregelung in Deutschland (§ 19 UStG: Grenze 17.500 EUR/50.000 EUR). Die EU hat Bulgarien erlaubt, die vorgenannte Grenze von 35.000

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