Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
3. Aufl. 2014
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Polen
Allgemeines
Das seit dem geltende und häufig angepasste und ergänzte polnische Umsatzsteuergesetz (Ustawa o podatku od towarów i uslug) dient der Umsetzung der maßgeblichen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie Nr. 2006/112 der EU (MWStSysRL).
Die Umsatzsteuer heißt in der polnischen Sprache „podatku od towarów i uslug“ oder kurz „Podatek VAT“ (VAT steht für „Value Added Tax“).
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition der MWStSysRL. Als Unternehmer gilt mithin jede natürliche oder juristische Person, die geschäftlich aktiv ist. Des Weiteren können für Umsatzsteuerzwecke auch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen als Unternehmer gelten.
Organkreise, Steuergruppen o. ä. kennt das polnische Umsatzsteuerrecht nicht.
Lieferung/sonstige Leistung
Lieferungen eines Unternehmens sind dann in Polen umsatzsteuerbar, wenn der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen in Polen über einen Liefergegenstand zu verfügen.
Als Ort der Lieferung gilt bei transportierten Waren der Ort, wo der Transport begonnen hat. Der Ort der Lieferung einer nicht transportierten Ware befindet sich dort, wo sich die Ware im Zeitpunkt der Lieferung befunden hat.
Sonstige ...