Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
3. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Österreich
Allgemeines
Die EU-Bestimmungen wurden in starker Anlehnung an das deutsche Umsatzsteuerrecht umgesetzt.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Österreich ansässige Unternehmen bzw. um in Österreich belegene Unternehmensteile handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren. Arbeitsgemeinschaften/Konsortien erfüllen den umsatzsteuerlichen Begriff, wenn Sie nach außen hin auftreten und sind dann ggf. selbst registrierungspflichtig für die Umsatzsteuer.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbsschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 11.000 € übersteigt bzw. diese Nicht-Unternehmer ausdrücklich auf Erwerbsbesteuerung optiert haben. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer wurde zum von 100.000 € auf 35.000 € gesenkt.
Lieferung/sonstige Leistung
Lieferungen eines Unternehmens sind dann in Österreich umsatzsteuerbar, wenn der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter den Abnehmer befähig...