Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
3. Aufl. 2014
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Kroatien
Allgemeines
Die kroatische Umsatzsteuer (Porez na dodanu vrijednost – PDV) entspricht weitestgehend den Vorgaben der MwStSystRL. Da bereits vor dem EU-Beitritt zum das Umsatzsteuergesetz eng an die 6. EG-RL zur Umsatzsteuer angelehnt war, finden sich in einigen Bereichen noch Regelungen, die in anderen EU-Staaten so nicht mehr angewendet werden. Grundsätzlich ist das kroatische Umsatzsteuerrecht auch hinsichtlich der Herausgabe von Verwaltungsanweisungen und erläuternden Erlassen noch stark im Wandel.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine umsatzsteuerliche Organschaft oder Gruppenbesteuerung ist im kroatischen Umsatzsteuerrecht nicht vorgesehen, so dass Unternehmer jeweils gesondert registriert und zur Umsatzsteuer veranlagt werden.
Während in Kroatien ansässige Unternehmer sich erst dann zwingend zur Umsatzsteuer registrieren lassen müssen, wenn die Umsatzgrenze von 230.000 HRK (ca. 30.000 EUR) überschritten wird, müssen ausländische Unternehmer sich unabhängig von einer Umsatzgrenze registrieren lassen, sobald in Kroatien steuerpflichtige Leistungen erbracht werden, für die nicht das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist.
Weiterhin ist eine Registrierung ...