Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
3. Aufl. 2014
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Italien
Allgemeines
Die italienische Umsatzsteuer (Imposta sul Valore Aggiunto – IVA) wird gemäß den EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben, es gibt allerdings in einigen Bereichen Besonderheiten. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit wurden in Italien jedoch Gesetzesänderungen verabschiedet, die die bis dahin teilweise nicht mit dem EU-Recht im Einklang stehenden Vorschriften an die EU-Vorgaben angepasst haben. Die italienische Umsatzsteuer wird nicht in den Gemeinden Livignio und Campione d’Italia erhoben.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich. Auch ausländische Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gruppenbesteuerung beantragen. Die Gruppenbesteuerung/Organschaft beschränkt sich allerdings auf die Möglichkeit, innerjährlich Zahlungsverpflichtungen mit Erstattungsansprüchen verrechnen zu können. Jeder Unternehmer muss nach wie vor eine eigene Steuererklärung abgeben. Zusätzlich muss der Organträger bzw. die Muttergesellschaft eine Erklärung über die periodischen Umsatzsteuerzahlungen und Vorsteuererstattungsansprüche abgeben, um somit die gezahlten Salden zu belegen.
Nich...