Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
3. Aufl. 2014
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Irland
Allgemeines
Die irische Umsatzsteuer (Value Added Tax – VAT) ist im Irish VAT Law von 1972 geregelt.
Das irische Umsatzsteuerrecht entspricht in wesentlichen Punkten den Vorgaben der MwStSystRL. Dennoch ergeben sich in einigen Punkten bzw. Auslegungen Unterschiede, die nachfolgend erläutert werden.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinien. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Irland ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 41.000 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 35.000 EUR.
Lieferung/sonstige Leistung
Die Definitionen der Begriffe Lieferungen und sonstige Leistungen sind in Irland grundsätzlich die gleichen wie in der MwStSystRL. Danach setzt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand voraus. Auch im irischen Umsatzsteuerrecht ist der Begriff der sonstigen Leistung...