Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
3. Aufl. 2014
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Griechenland
Allgemeines
Die griechische Umsatzsteuer (Foros Prostithemenis Axias – FPA) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich, so dass Gesellschaften jeweils gesondert registriert werden müssen.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 35.000 EUR.
Lieferung/sonstige Leistung
Das griechische Umsatzsteuergesetz definiert die Begriffe der Lieferung und sonstigen Leistung entsprechend den Vorgaben der MwStSystRL. Danach wird jede Übertragung von Gegenständen, durch die jemand in die Lage versetzt wird, wie ein Eigentümer über den Liefergegenstand zu verfügen, als Lieferung angesehen.
Die sonstige Leistung ist negativ definiert, d. h. eine Leistung, die keine Lieferung ist, wird als sonstige Leistung (Dienstleistung) angesehen.
Werklieferung/Werkleistung/Bauleistung
Eine Lieferung zuzüglich Montage wird auch in Griechenland als Werklieferung...