Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
3. Aufl. 2014
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Dänemark
Allgemeines
Die dänische Umsatzsteuer (Merværdiafgift – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft für in Dänemark ansässige Unternehmen ist möglich und erfolgt auf Antrag. Zumindest sofern alle Unternehmen der Gruppe ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten betreiben, ist der Antrag an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Die Gruppenbesteuerung/Organschaft beginnt einen Monat nach Antragstellung.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 80.000 DKK übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 280.000 DKK.
Vor einiger Zeit hat sich die Verwaltungspraxis Dänemarks in Bezug auf Unternehmer mit Ansässigkeit im Drittland geändert, die in Dänemark Waren importieren. Bislang ging die Registrierung als Importeur immer automatisch einher mit einer Registrierung für Umsatzsteuerzwecke. Dies ist nun nicht mehr der Fall (es sei denn, eine Registrierung ist aufgrund anderer ...