keine Uneinbringlichkeit nach § 17 UStG wegen mit der Bestellung eines starken oder endgültigen Insolvenzverwalters eintretenden
Wechsels der Verfügungsmacht über eine umsatzsteuerbelastete Entgeltforderung
Leitsatz
1. Ein mit dem Übergang der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den vorläufigen
starken bzw. den endgültigen Insolvenzverwalter eintretender Wechsel des Forderungs-Gläubigers kann keine zur Umsatzsteuerberichtigung
führende Uneinbringlichkeit einer noch vom Insolvenzschuldner angelegten umsatzsteuerbelasteten Forderung gem. § 17 Abs. 1
S. 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG begründen.
2. Damit löst die spätere Vereinahmung der Forderung keine erneute, eine bevorrechtigte Masseverbindlichkeit begründende Umsatzsteuerberechtigung
aus. Die Vereinnahmung einer noch vom Insolvenzschuldner begründeten Entgeltforderung bedingt eine allgemeine Insolvenzforderung
(entgegen und v. , V R 13/11).
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 10 Nr. 43 DStRE 2015 S. 290 Nr. 5 EFG 2014 S. 1427 Nr. 16 Ubg 2015 S. 170 Nr. 3 AAAAE-64553
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