Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der Barverkäufe (hier einer Apotheke)
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Umfang der Verpflichtung zur Gewährung des Datenzugriffs im Rahmen einer laufenden Außenprüfung: Erforderliche Einzelaufzeichnungspflicht bei in größerem Umfang erzielten Barumsätzen (hier: Apotheke) und zu gewährender Zugriff auf die „Einzeldaten des Warenverkaufs”?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
IAAAE-64157