Auskunftsersuchen zur Förderungsfähigkeit eines geschlossenen Immobilienfonds nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz
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Dürfen mit einer einschränkenden Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a 5. VermBG in der im Streitfall anzuwendenden Fassung die Intentionen der gesetzlichen Neufassung vorweggenommen werden (keine Anwendung bei Erwerb von Miteigentumsanteilen im tausendstel Bereich, Erforderlichkeit des Vorliegens der Förderungsbedingungen für beide Anlageformen bei einer Anlageform, die sowohl in Wohngebäude als auch in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien investiert)?
Beim BFH sind mehrere Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (, und ).
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Fundstelle(n):
IAAAE-64118