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Anwendungsübersicht IFRS
Anwendungsübersicht IFRS
Anwendungshinweise
Sofern in Spalte B keine Jahreszahl angegeben ist, ist der betroffene Standard oder die Interpretation im Jahr 2013 verpflichtend anzuwenden. Sofern ein späteres Jahr angegeben ist, besteht die Möglichkeit zur früheren freiwilligen Anwendung.
Änderungen von Standards und Interpretationen sind durch den Buchstaben A im Anschluss an die Nummerierung des betreffenden Standards bzw. der Interpretation gekennzeichnet.
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Auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem
beginnen, sind die IFRS in folgenden Fassungen verpflichtend
anzuwenden: | |||
A | B | C | |
Bezeichnung | bei kalendergleichem
Geschäftsjahr nicht ab 2013 (oder früher) anzuwenden, sondern erst
ab: | Veröffentlichung im Amtsblatt
der Europäischen Union | |
International Financial
Reporting Standards (IFRS) | |||
First-Time Adoption of
IFRSs | |||
IFRS 1
A | Severe Hyperinflation and Removal
of Fixed Dates for First-Time Adopters | ||
IFRS 1
A | Government
Loans | ||
Share-based
Payment | |||
Business
Combinations | |||
Insurance
Contracts | |||
Non-current Assets Held for Sale
and Discontinued Operations | |||
... |