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FG Münster Urteil v. - 6 K 3093/11 E

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5

Doppelte Haushaltsführung

Alleinstehender Arbeitnehmer, eigener Hausstand

Leitsatz

Ein alleinstehender Arbeitnehmer, der am Heimatort über keine abgeschlossene Wohnung verfügt, kann gleichwohl im Elternhaus einen eigenen Hausstand unterhalten, wenn er Räumlichkeiten des Hauses eigenständig nutzt, sich an den Hauskosten beteiligt und Reparatur- und Gartenarbeiten übernimmt.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 44
DStRE 2016 S. 6 Nr. 1
MAAAE-63684

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