Kfz-Überlassung durch eine Personengesellschaft an ihren Gesellschafter
unentgeltliche Wertabgabe bei Belastung des Privatkontos des Gesellschafters nur mit der steuerlich nicht abzugsfähigen Umsatzsteuer
umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
Leitsatz
1. Eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter ein betriebliches
Kfz zum privaten Gebrauch überlässt und sie dafür in der allgemeinen kaufmännischen Buchführung das Privatkonto des Gesellschafters
belastet.
2. Wird das Privatkonto des Gesellschafters lediglich mit der steuerlich nicht abzugsfähigen Umsatzsteuer auf die unentgeltliche
Kfz-Nutzung, nicht hingegen auch mit den Kfz-Kosten selbst belastet, liegt eine unentgeltliche Fahrzeugüberlassung vor.
3. Auch eine Personengesellschaft kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung
der nichtunternehmerischen Nutzung eines ihrem Unternehmen zugeordneten Kfz im Rahmen der Umsatzbesteuerung von dem ertragsteuerlichen
Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ausgehen und von diesem Wert für die nicht
mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 % vornehmen.
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