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FG München Beschluss v. - 10 V 2736/13

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 114, AO § 309, AO § 314, AO § 319

AdV-Antrag nach außergerichtlicher Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Ein AdV-Antrag wird unzulässig, wenn der angefochtene Bescheid vom FA aufgehoben worden ist und sich der zugrundeliegende Hauptsacherechtsstreit erledigt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAE-63281

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