Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG: Antragstellung bis zum Eintritt der Bestandskraft – Nachweis der Investitionsabsicht
im Abzugsjahr
Leitsatz
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG kann bis zum Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung geltend
gemacht werden.
Wird der Investitionsabzug erst nach der Ankündigung einer als Ergebnis einer Betriebsprüfung vorzunehmenden Gewinnerhöhung
geltend gemacht, ist dies als gegen das Vorliegen der Investitionsabsicht im Abzugsjahr sprechendes Beweisanzeichen zu
werten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1010 Nr. 17 DStR 2014 S. 6 Nr. 49 DStRE 2015 S. 325 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2014 S. 344 Ubg 2015 S. 241 Nr. 4 PAAAE-62244
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