Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berichtigung von materiellen Fehlern nach § 177 AO
Prüfungsschema und praktische Beispiele zur Saldierungsmethode
Die Regelung des § 177 AO steht am Ende des Kapitels „Bestandskraft“ und bildet damit das Schlusslicht bei den äußerst praxisrelevanten Korrekturvorschriften. Jedoch führt diese Norm in der täglichen Anwendung eher ein Schattendasein. Dieser Beitrag macht Sie daher ganz bewusst auf die nicht zu unterschätzende Vorschrift aufmerksam, indem – nach einem Überblick über den Anwendungsbereich und die Tatbestandsmerkmale – anhand von praktischen Beispielen deren Rechtsfolge (Saldierungsmethode) verdeutlicht wird.
I. Grundlagen
§ 177 AO ist keine eigenständige materiell-rechtliche Korrekturvorschrift. Vielmehr begrenzt sie die Auswirkungen der Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide, indem gegenläufige materielle Rechtsfehler berücksichtigt werden. Zweck des § 177 AO ist es, eine größere Einzelfallgerechtigkeit zu bewirken. Dies geschieht, indem das formale Element der Bestandskraft in den Hintergrund rückt, um den objektiv zutreffenden materiellen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen.
Der Einkommensteuerbescheid für den VZ 2010 ist endgültig. Nach formeller Bestandskraft begehrt der Steuerpflichtige eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Berücksich...