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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 3969/11 G

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 5 Abs. 1 Satz 3

Gewerbebetrieb kraft Abfärbewirkung

Leitsatz

Die Tätigkeit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis ist aufgrund der Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb anzusehen, wenn einer zivilrechtlich als Gesellschafterin in die GbR aufgenommene Ärztin, die eigenverantwortlich, ohne Überwachung und persönliche Mitwirkung der übrigen zwei Gesellschafter tätig ist, aufgrund ihres auf eigene Honorarumsätze beschränkten Gewinnanteils nicht die Stellung einer Mitunternehmerin zukommt und deshalb in Bezug auf ihre Arbeitsleistung die in §18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG aufgestellte Voraussetzung der leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit der der Mitunternehmerschaft angehörigen Berufsträger nicht erfüllt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2014 S. 1410
VAAAE-61471

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