Arbeitslohn: Verbilligter Erwerb von GmbH-Anteilen durch freien Mitarbeiter unter gleichzeitiger Bestellung zum Geschäftsführer
– Gegenleistung für zukünftig zu erbringende Arbeitsleistungen, ermäßigte Besteuerung einer Vergütung für zukünftige mehrjährige
Tätigkeit
Leitsatz
Werden Geschäftsanteile einer GmbH einem für diese bislang selbstständig tätigen Mitarbeiter unter gleichzeitiger Bestellung
zum Geschäftsführer zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Veräußerungspreis übertragen, unterliegt der Unterschiedsbetrag
zwischen dem gemeinen Wert und den Anschaffungskosten der erworbenen Anteile als Arbeitslohn der Einkommensteuer, wenn die
Übertragung der Beteiligung vorrangig dem Erhalt der Arbeitskraft des neuen Gesellschafters für die GmbH dient und sich damit
der erlangte geldwerte Vorteil als Gegenleistung für zukünftig an die GmbH als Arbeitgeber zu erbringende Arbeitsleistungen
darstellt.
Der geldwerte Vorteil ist gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG als Vergütung für die zukünftige mehrjährige Tätigkeit des
Geschäftsführers im Unternehmen der GmbH mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 845 Nr. 10 GmbH-StB 2014 S. 209 Nr. 7 OAAAE-61469
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