Fallsammlung Umsatzsteuer
16. Aufl. 2014
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Kapitel 9: Berichtigung des Vorsteuerabzugs
9.1 Grundzüge
Bei Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmen nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen dienen (z. B. Anlagevermögen, Mietwohngrundstück), bestimmt sich der Vorsteuerabzug nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts. Soweit kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug eintritt, ist die auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ruhende Vorsteuer im Voranmeldungszeitraum der Zuführung zum Unternehmensvermögen im vollen Umfang abzugsfähig. Dagegen ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn ein Wirtschaftsgut zur Ausführung nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfreier Umsätze verwendet werden soll (§ 15 Abs. 2 UStG). In beiden Fällen richtet sich der Vorsteuerabzug daher nach der voraussichtlichen Verwendung zur Ausführung von Umsätzen.
Ändert sich nun im Laufe der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts die zunächst maßgebliche und dem Vorsteuerabzug zugrunde gelegte Verwendung, so kann dies zu ungerechtfertigten Ergebnissen führen. Für diese Fälle sieht § 15a UStG die Berichtigung des Vorsteuerabzugs vor.
Diese Vorsteuerberichtigung steht ausschließlich im Zusammenhang mit...