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FG Münster  v. - 3 K 3246/12 Erb EFG 2014 S. 727 Nr. 9

Gesetze: AO § 163, ErbStG § 23

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Billigkeitserlass von Erbschaftsteuer

Leitsatz

Ein Billigkeitserlass der gemäß § 23 ErbStG anfallenden Erbschaftsteuer, die auf eine durch Vermächtnis zugewendete Leibrente entfällt, kommt nicht deswegen aus sachlichen Billigkeitsgründen in Betracht, weil der verpflichtete Erbe die Rente wegen Insolvenz nicht mehr zahlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 727 Nr. 9
ErbBstg 2014 S. 90 Nr. 4
ErbStB 2014 S. 120 Nr. 5
UVR 2014 S. 271 Nr. 9
LAAAE-57696

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