Arbeitshilfe Mai 2015

Aufdeckung der stillen Reserven bei Überführung eines Einzelwirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte

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Ist es mit der Niederlassungsfreiheit des Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar, wenn für den Fall der Übertragung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen auf eine ausländische Betriebsstätte desselben Unternehmens eine nationale Regelung bestimmt, dass eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke vorliegt mit der Folge, dass es durch Aufdeckung stiller Reserven zu einem Entnahmegewinn kommt, und eine weitere nationale Regelung die Möglichkeit eröffnet, den Entnahmegewinn gleichmäßig auf fünf oder zehn Wirtschaftsjahre zu verteilen?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB XAAAE-56788