Arbeitshilfe - Stand: 09.09.2015

Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und § 13c ErbStG bei Erbauseinandersetzungen

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Fristsetzung für Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und § 13c ErbStG bei Erbauseinandersetzungen? - (Rechtslage 2010)

Ist Voraussetzung für die erbschaftsteuerliche Freistellung eines teilweise selbstgenutzten, teilweise vermieteten Familienheims im Falle einer Erbauseinandersetzung, dass diese zeitnah, d.h. innerhalb von sechs Monaten, erfolgt?

Wie sind die Begriffe "zeitnahe Erbauseinandersetzung" und "unverzügliche Selbstnutzung des Familienwohnheims" zu interpretieren, wenn eine langwierige Erbauseinandersetzung erfolgt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
XAAAE-56749