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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 V 1309/13

Gesetze: AO § 122 Abs. 5, AO § 110, VwZG § 10, VwZG § 5, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Keine öffentliche Zustellung nach zwei nicht formellen Bekanntgabeversuchen und einer Anfrage bei der Meldebehörde

Annahme von eine Wiedereinsetzung ausschließendem Verschulden bei bloßem Nachsendeauftrag ggü. der Deutschen Post

Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Die – erst als letztes Mittel zulässige – öffentliche Zustellung eines Kindergeldaufhebungsbescheids nach nur zwei Postrückläufen im engen zeitlichen Zusammenhang und ohne formelle Zustellung sowie der einmaligen Nachfrage beim Einwohnermeldeamt ist nicht wirksam.

2. Ein der Wiedereinsetzung gem. § 110 AO entgegenstehendes Verschulden eines sich länger im Ausland aufhaltenden Kindergeldberechtigten ist anzunehmen, wenn er – den Entwicklungen im Versandwesen nicht mehr ausreichend Rechnung tragend – lediglich der Deutschen Post AG, die vielfach keine behördlichen Briefsendungen mehr befördert, einen Nachsendeauftrag erteilt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAE-56405

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