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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 106/12

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1

Anspruch auf Kindergeld für ein studierendes, verheiratetes Kind mit Rücksicht auf dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten

Leitsatz

Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet.

Nach der ab 2012 geltenden gesetzlichen Regelung kommt es für den Kindergeldanspruch nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden, sind daher für den Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld nicht mehr relevant.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAE-55834

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