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Wegzugsbesteuerung – Gestaltungsüberlegungen im Hinblick auf § 6 AStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 126Die Motivation einer Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland kann in den unterschiedlichsten Bereichen liegen. Der Wunsch nach einem Altersruhesitz kommt dabei ebenso in Betracht wie berufliche Notwendigkeiten oder steuerplanerische Überlegungen. Beim Wegzug greift grundsätzlich die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn der Steuerpflichtige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG hält.
Ausführlicher Beitrag s. .
I. Grundsätzliche Wirkungsweise und Anwendungsbereich des § 6 AStG
[i]§ 6 AStG als Teil der nationalen EntstrickungsregelungenDie Vorschrift verfolgt insbesondere das Ziel, die Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven in Kapitalgesellschaftsbeteiligungen nach § 17 EStG in Konstellationen sicherzustellen, in denen das deutsche Besteuerungsrecht andernfalls verloren geht oder zumindest gefährdet wird. Die Vorschrift des § 6 AStG erfasst auch Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, die nach dem Rechtstypenvergleich einer deutschen Kapitalgesellschaft entsprechen.
II. Ausgewählte Gestaltungsüberlegungen zur Wegzugssteuer
1. Wohnsitzmanagement
[i]WohnsitzmanagementDer Grundtatbestand der Wegzugsbesteuerung stellt auf die Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland ab. Dies bedeutet, dass im Nicht-DBA-Fall durch Au...