Steuerschuldnerin nach den Vorschriften der umgekehrten
Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UStG) bei der Beauftragung
von Subunternehmern zur Installation einer Solaranlage
Leitsatz
Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Fotovoltaikanlagen liefert, schuldet nach den Vorschriften der umgekehrten
Steuerschuldnerschaft die Umsatzsteuer für die Leistungen seiner Subunternehmer.
Der Begriff der Bauleistung i.S.d. § 13 b Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UStG kann auch in der bauwerksbezogenen Lieferung von Gegenständen
bestehen; maßgeblich ist, dass sowohl das leistende Unternehmen selbst, als auch die Subunternehmer Bauleistungen erbracht
haben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 278 Nr. 6 DStR 2014 S. 10 Nr. 32 DStRE 2014 S. 1190 Nr. 19 DStZ 2014 S. 139 Nr. 5 EFG 2014 S. 506 Nr. 6 KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 3 Ubg 2014 S. 731 Nr. 11 FAAAE-54801
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