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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 2198/11 EFG 2014 S. 506 Nr. 6

Gesetze: UStG § 13 b

Steuerschuldnerin nach den Vorschriften der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UStG) bei der Beauftragung von Subunternehmern zur Installation einer Solaranlage

Leitsatz

  1. Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Fotovoltaikanlagen liefert, schuldet nach den Vorschriften der umgekehrten Steuerschuldnerschaft die Umsatzsteuer für die Leistungen seiner Subunternehmer.

  2. Der Begriff der Bauleistung i.S.d. § 13 b Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UStG kann auch in der bauwerksbezogenen Lieferung von Gegenständen bestehen; maßgeblich ist, dass sowohl das leistende Unternehmen selbst, als auch die Subunternehmer Bauleistungen erbracht haben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 278 Nr. 6
DStR 2014 S. 10 Nr. 32
DStRE 2014 S. 1190 Nr. 19
DStZ 2014 S. 139 Nr. 5
EFG 2014 S. 506 Nr. 6
KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 3
Ubg 2014 S. 731 Nr. 11
FAAAE-54801

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