Änderung von Steuerbescheiden: Ermittlungspflicht des FA bei Auslandssachverhalt
Leitsatz
Genügt der Stpfl. durch Erklärung der ihm bekannten, im Zusammenhang mit einer Outplacementberatung stehenden Umstände seiner
Mitwirkungspflicht, ist das FA nicht berechtigt, eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung nach Erlass eines bestandskräftigen
Erstbescheids gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu erlassen, wenn dem FA zwar erst nachträglich durch Mitteilung des BZSt bekannt
wird, dass der Empfänger der Zahlungen aus der Beratung eine Domizilgesellschaft ist, nach den vom Stpfl. dargelegten Umständen
jedoch schon vor Erlass des Erstbescheids ausreichend Anlass bestand, eine Auskunft des BZSt einzuholen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 214 Nr. 5 EFG 2014 S. 411 Nr. 6 IWB-Kurznachricht Nr. 6/2014 S. 202 KÖSDI 2014 S. 18843 Nr. 5 PAAAE-53279
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