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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 15 K 401/10

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Vermietung und Verpachtung: Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand

Leitsatz

  1. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann. Auf das Vorliegen oder fehlender Absicht muss aus objektiven Umständen geschlossen werden.

  2. Zu den Voraussetzungen für den Abzug von WK bei einem Vermietungsobjekt, das längere Zeit leer stand.

  3. Werden nach Entmietung eines MFH die bisher vorhandenen Wohnungen zu neuen, größeren Wohnungen zusammengelegt und steht das Haus vor der Durchführung der Sanierung jahrelang leer, so kann eine Einkunftserzielungsabsicht nicht bejaht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 152 Nr. 4
XAAAE-53272

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