Vermietung und Verpachtung: Einkünfteerzielungsabsicht bei
Leerstand
Leitsatz
Die Einkünfteerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann. Auf das
Vorliegen oder fehlender Absicht muss aus objektiven Umständen geschlossen werden.
Zu den Voraussetzungen für den Abzug von WK bei einem Vermietungsobjekt, das längere Zeit leer stand.
Werden nach Entmietung eines MFH die bisher vorhandenen Wohnungen zu neuen, größeren Wohnungen zusammengelegt und steht das
Haus vor der Durchführung der Sanierung jahrelang leer, so kann eine Einkunftserzielungsabsicht nicht bejaht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 152 Nr. 4 XAAAE-53272
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.