Steuerberaterhaftung
5. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweiter Teil: Die steuerrechtliche Haftung des Steuerberaters
Der Verfasser dankt Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Dr. Norbert H. Hölscheidt für die Mithilfe der Bearbeitung der Rn. 1207 bis 1303.
Erster Abschnitt: Die gesetzlichen Haftungstatbestände
A. Schuld und Haftung
969In der AO wird davon ausgegangen, dass der Steuerschuldner seine eigene Steuer dem Staat schuldet, während derjenige, der für eine Steuer haftet, für die Steuerschuld eines Dritten einsteht. Beide werden in § 33 AO als Steuerpflichtige bezeichnet, die in das Steuerschuldverhältnis nach § 37 AO eingebunden sind. Dieses enthält neben dem Steueranspruch u. a. auch den Haftungsanspruch. Beide Ansprüche sind an die Verwirklichung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale geknüpft. Diese können sich sowohl aus Steuergesetzen als auch aus nicht steuerlichen Gesetzen ergeben.
Soweit die Steuergesetze die Fremdhaftung betreffen, regeln sie, wer unter welchen Voraussetzungen dafür einzustehen hat, dass die Steuerschuld eines Dritten nicht erfüllt worden ist.
970In der AO sind dies die §§ 69–76 AO; in den Einzelsteuergesetzen bspw. § 42d EStG (Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer), § 44 Abs. 5 EStG (Haftung ...