Stromsteuerrecht: Stromsteuerentlastung nach § 10
StromStG
Leitsatz
Zur Frage, wem Stromverbräuche in einem Lager zuzurechnen
sind, das im Eigentum eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes
steht, aber von einem anderen Unternehmen betrieben wird, dem insbesondere
die Einlagerung, das Lagern und die Auslagerung der Produkte überlassen
wurde. Entscheidend ist, ob das das Lager betreibende Unternehmen
als kleinste rechtlich selbständige Einheit i. S. v. § 2
Nr. 4 StromStG anzusehen ist. Das wiederum hängt davon
ab, ob es unter Würdigung der Gesamtumstände in
der Lage ist, Unternehmerinitiative zu entfalten und inwiefern es
Unternehmerrisiko trägt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 982 Nr. 17 UAAAE-52839
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