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BFH  - II B 90/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 9 Abs 2 Nr 1, AO § 38

Rechtsfrage

Wird eine aufschiebend bedingt vereinbarte Gegenleistung erst dann als verwirklicht angesehen, wenn die Bedingung eingetreten ist, so dass der Steuersatz zur Anwendung kommt, der zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit hat?

Aufschiebende Bedingung; Entstehung; Gegenleistung; Grunderwerbsteuer; Grundstück; Kies; Steuersatz; Tarif

Fundstelle(n):
AAAAE-52354

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