Ausgleichsleistungen nach dem VermG i.V.m. EntschG und AusglLeistG
Leitsatz
1) Zinsen auf Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG v. ) i.V.m. dem Entschädigungsgesetz
(EntschG v. ) und dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG v. ) sind gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG
steuerpflichtig.
2) Die Steuerfreiheit der Ausgleichsforderung als Entschädigungsleistung i.S.v. § 3 Nr. 7 EStG führt nicht zur Steuerfreiheit
auch der Zinsen auf die auf Ausgleichsleistungen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 38 DStRE 2015 S. 28 Nr. 1 EFG 2014 S. 273 Nr. 4 AAAAE-52179
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