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FG Köln Urteil v. - 9 K 3311/10 EFG 2014 S. 273 Nr. 4

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7 EntschG v. § 1 Abs 1 Satz 5 AusglLeistG v. § 2 Abs 1 Satz 1 EStG § 3 Nr 7

Kapitaleinkünfte

Ausgleichsleistungen nach dem VermG i.V.m. EntschG und AusglLeistG

Leitsatz

1) Zinsen auf Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG v. ) i.V.m. dem Entschädigungsgesetz (EntschG v. ) und dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG v. ) sind gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerpflichtig.

2) Die Steuerfreiheit der Ausgleichsforderung als Entschädigungsleistung i.S.v. § 3 Nr. 7 EStG führt nicht zur Steuerfreiheit auch der Zinsen auf die auf Ausgleichsleistungen.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 38
DStRE 2015 S. 28 Nr. 1
EFG 2014 S. 273 Nr. 4
AAAAE-52179

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