Einheitsbewertung eines Betriebsgrundstücks – Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen – Zugehörigkeit eines
Hochregallagers einschließlich Vorzone zum Grundvermögen
Leitsatz
Ein Hochregallager, das während des laufenden Betriebs von Menschen nicht betreten werden kann, stellt kein Gebäude, sondern
eine Betriebsvorrichtung dar.
Gleiches gilt für eine zu dem Hochregallager gehörende, nur zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten dienende
Vorzone ohne eigene räumliche Umschließung, die nach Größenverhältnis (7%) und Nutzungsintensität von untergeordneter Bedeutung
ist.
Die bautechnisch separate Konstruktion des Hochregallagersystems einerseits und des sie sowie die Vorzone umschließenden
Bauwerks andererseits führt nicht zu der Annahme der Gebäudeeigenschaft des das Regalsystem umschließenden Bauwerkes.
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2902 Nr. 48 DStR 2014 S. 8 Nr. 32 DStRE 2014 S. 1435 Nr. 23 EFG 2014 S. 116 Nr. 2 KÖSDI 2014 S. 18762 Nr. 3 UAAAE-50976
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