Arbeitshilfe Juni 2017

Höhe der in einer ausländischen Betriebsstätte erzielten Gewinne ist eine neue Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

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Erzielt eine auf technische Übersetzungen spezialisierte GbR Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb? - Stellt die konkrete Höhe der in einer ausländischen Betriebsstätte erzielten Gewinne auch dann eine neue Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO dar, wenn dem FA die Existenz der ausländischen Betriebsstätte und der ausländischen Gewinne dem Grunde nach bekannt war? - Hat eine Abwägung der Verletzung der Ermittlungspflicht durch das FA und der Mitwirkungspflicht durch die Klägerin zu erfolgen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAE-50594