Arbeitshilfe - Stand: 30.12.2015

Burn-Out-Behandlung als Werbungskosten

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Kann eine psychische oder psychosomatische Krankheit wie „Burn-Out“, die zumindest auch durch eine starke emotionale Belastung im Beruf ausgelöst wird, eine zum Abzug der Kosten der Heilung als Werbungskosten berechtigende Berufskrankheit darstellen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
FAAAE-50566