Arbeitshilfe - Stand: 15.04.2015

Gewinnermittlung hinsichtlich des Geschäftsbetriebs "Werbetätigkeit" bei einem nicht mehr gemeinnützigen Sportverein

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Können Ausgaben, die ein zum Zeitpunkt der Verausgabung gemeinnütziger Sportverein in erster Linie zur Verwirklichung seines satzungsmäßigen Vereinszwecks getätigt hat, nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit – zumindest anteilig nach den Grundsätzen von gemischt veranlassten Aufwendungen – als Betriebsausgaben bei dem nicht steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Werbung” in Abzug gebracht werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
JAAAE-50543