Gerald Eilts

Mini-Jobs in der Praxis

1. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64981-3

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Mini-Jobs in der Praxis (1. Auflage)

I. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

1. Grundsätze

1Eine Beschäftigung kann

oder

2Die versicherungs-, melde- und beitragsrechtliche Behandlung dieser beiden Fallgruppen ist nach völlig unterschiedlichen Maßstäben vorzunehmen. Es ist daher unbedingt zu unterscheiden, ob es sich bei der zu beurteilenden Beschäftigung um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.

3Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 € im Monat nicht überschreitet. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei grundsätzlich unerheblich. Dennoch kann auf die Dokumentation der zu leistenden bzw. geleisteten Arbeitsstunden nicht verzichtet werden; vgl. die Ausführungen zu Aufzeichnungspflichten unter Rn. 334. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III) und löst keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung aus.

4In der Rentenversicherung beste...