Die moderne Betriebsprüfung
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Nachbereitung
I. Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG
2071Sind die Auswirkungen der Feststellungen der Betriebsprüfung für die Folgejahre identifiziert und quantifiziert, ist sicherzustellen – damit sich aufgedeckte Fehler sich in den folgenden Jahren nicht wiederholen – dass die betroffenen internen Prozesse umgestellt werden. Regelmäßig ist es auch erforderlich, bereits eingereichte Steuererklärungen der Vorjahre auf Grundlage der Feststellungen der Betriebsprüfung zu ändern.
2072Aus § 4 Abs. 2 EStG ergeben sich zwei Möglichkeiten der Korrektur einer Bilanz, die an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind:
Bilanzberichtigung: Ersetzung eines falschen Bilanzansatzes durch einen richtigen Bilanzansatz gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, R 4.4 Abs. 1 EStR;
Bilanzänderung: Ersetzung eines richtigen Bilanzansatzes durch einen anderen richtigen Bilanzansatz gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG, R 4.4 Abs. 2 EStR. Eine Bilanzänderung muss in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung stehen und sie ist nur zulässig, soweit die Auswirkung der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht.
2073Die Korrektur einzelner Bilanzpositionen erfordert nicht zwingend die Erstellung einer neuen Bilanz; es genügen formlose Anmerkungen/Ergänzungen zur Steuerbilanz.
2074Die Bilanzberichtigung bezieht s...